Über uns

Die Mitglieder

 

Wir sind zur Zeit zwölf  aktive Mitglieder unterschiedlichen Alters, die unentgeltlich gespendete Fahrräder in einen funktionsfähigen und verkehrssicheren Zustand bringen und zu festgelegten Zeiten an bedürftige Menschen verteilen.

Darüber hinaus reparieren wir gerne auch Ihr Fahrrad, lediglich die Kosten für benötigte Ersatzteile werden dabei in Rechnung gestellt. Sollten Sie daneben etwas spenden wollen, fließt dieses Geld in einen Topf, aus dem Ersatzteile für die Fahrräder von Bedürftigen finanziert werden.

 

 

 

 

 

 

Foto: Jana Grube

Die Werkstatt


Anders als in anderen Gemeinden hat die Stadt Bad Nenndorf sehr großzügig auf unsere Anfrage nach geeigneten Räumlichkeiten reagiert und uns eine der Garagen der alten Feuerwache hinter dem Rathaus unentgeltlich zur Verfügung gestellt, darüber hinaus trägt die Stadt die Energie- und Wasserkosten.

  

 

Die Finanzierung

 

Die Initiative finanziert sich ausschließlich aus Geld- und Sachspenden. Die überaus große Bereitschaft der Menschen im Schaumburger Land rund um Bad Nenndorf sorgt für einen stetigen Nachschub an Fahrrädern, die nach der Aufarbeitung verteilt werden können.

Aber auch viele Geldspenden von Unternehmen der Region und Privatpersonen sorgen dafür, dass die für die Instandsetzung notwendigen Ersatzteile beschafft werden können.

Sollten die manchmal sehr hohen Kosten für Ersatzteile (für die Fahrräder für bedürftige Mitbürger) nicht aus diesen Spenden getragen werden können, behalten wir uns vor, das eine oder andere Rad zu veräußern. Dieses bleibt aber die Ausnahme und dient nur dem Erhalt unserer Arbeitsfähigkeit. Sollten Sie uns ein Rad spenden, möchten aber nicht, dass dieses zu den oben genannten Bedingungen eventuell verkauft wird, lassen Sie es uns wissen, wir garantieren dann, dass es dann in den Ausgabepool geht.

Da die Bürgerinitiative gemeinnützig arbeitet, werden Beträge aus diesen Spenden (und Verkäufen, wenn nötig!), die über unserem Selbstbehalt von 1000 € liegen, einmal im Jahr an eine gemeinnützige Einrichtung gespendet. Stichtag hierfür ist der 1. Juli eines jeden Jahres.